понедельник, 16 января 2012 г.

Verschiedene Berufsgruppen in der Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie

In der Therapie sind sowohl Logopäden, als auch Klinische Sprechwissenschaftler (Klinische Sprechwissenschaft), Atem-, Sprech- und Stimmlehrer, Klinische Linguisten (Klinische Linguistik) und Diplom-Sprachheilpädagogen sowie examinierte Sprachheilpädagogen tätig. Der Unterschied dieser beiden letzten Berufsgruppen ist jedoch weitgehend unbekannt. Eine gewisse Sonderstellung nehmen Fachärzte für Stimm-, Sprach- und kindliche Hörstörungen (früher: Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie) ein. Neben der ärztlichen Diagnostik gehört auch die Therapie mit zur Facharztausbildung.

Das Arbeitsgebiet aller genannten Berufsgruppen ist deckungsgleich. Für die Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe erstreckt sich die Tätigkeit in den freien Praxen auf Diagnostik, Therapie und Beratung bei Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen bei Patienten aller Altersgruppen.
Ein bedeutender Unterschied besteht jedoch in der Ausbildung und der Möglichkeit der Zulassung der beiden Berufsgruppen:
Diplom-Sprachheilpädagogen und examinierte Sprachheilpädagogen absolvieren ein fünfjähriges Hochschulstudium. Somit handelt es sich um eine akademische Ausbildung. Um eine Kassenzulassung zu erlangen, sind mehrere hundert Stunden Therapie unter Supervision in einzelnen Störungsbildern (für die jeweils Teilzulassungen ausgesprochen werden) nachzuweisen.
Logopäden absolvieren entweder eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule für Logopädie oder ein vierjähriges grundständiges Studium an einer Fach-/Hochschule. Die Ausbildung kann mit einem Realschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung begonnen werden, für das Studium ist ein Fach-/Abitur Voraussetzung. Im Anschluss an die Ausbildung kann der Logopäde / die Logopädin die Kassenzulassung bei den RVO- und VdaK- Kassen beantragen und kann sich sofort in eigener Praxis selbständig machen, ohne zuvor unter Supervision im Angestelltenverhältnis tätig gewesen zu sein. Frei praktizierende Logopäden sind nicht rentenversicherungspflichtig, weil sie aufgrund eigener Diagnose und eines eigenen Therapieplans tätig werden. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Veröffentlichung Nr. 502, 3/2009, 4. Auflage, S. 7)
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (Methode nach Schlaffhorst und Andersen) absolvieren eine dreijährige Ausbildung an der einzigen Fachschule für staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer Deutschlands in Bad Nenndorf bei Hannover. Diese Ausbildung kann mit einem Realschulabschluss nach bestandener Eignungsprüfung begonnen werden. Im Anschluss an diese Ausbildung kann die Kassenzulassung bei den RVO- und VdaK- Kassen beantragt und sich sofort in eigener Praxis selbständig gemacht werden.
Phoniater und Pädaudiologen benötigen zur Erbringung der Therapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen eine Zulassung als Kassenarzt.
Deutschland ist das einzige europäische Land, in dem auch nichtakademische Berufsgruppen im Bereich dieser Therapie tätig sein dürfen. Mittlerweile wird die Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau in den Berufsverbänden und unter Logopäden intensiv diskutiert. Auch der Bundesverband der Logopäden fordert dies seit langem. Weiterer Hintergrund ist die Harmonisierung der Ausbildung auf EU-Niveau. Im Zusammenhang mit der Studienneuordnung mit Master- und Bachelorstudiengängen wird auf verschiedenen Ebenen nach Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Harmonisierung gesucht. In Österreich ist die Ausbildung der Logopäden nun seit 2006 nur mehr an den Fachhochschulen möglich und somit auf Hochschulniveau angehoben.

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