четверг, 19 января 2012 г.

Phytomedizin

Die Phytomedizin ist die Wissenschaft von den Krankheiten und Beschädigungen der Pflanzen, ihren Ursachen, Erscheinungsformen, ihrem Verlauf, ihrer Verbreitung sowie von den Maßnahmen und Mitteln zur Gesunderhaltung der Pflanzen und der Regulierung der Schadursachen (Aust et al., 2005). Der Begriff der „Phytomedizin“ geht auf die Mitglieder des „Verbandes Deutscher Pflanzenärzte“ (1928-1939), im Besonderen auf Otto Appel zurück.
Der als „Organisator des deutschen Pflanzenschutzes“ bezeichnete Otto Appel suchte bereits frühzeitig das als „Phyto-Medizin“ bzw. „Pflanzen-Medizin“ (Appel, 1923) terminologisch zusammenzufassen. So forderte er, dass die ausbildenden Fachleute „entsprechend den Human- und Veterinärmedizinern, die Phyto-Medizin“ vertreten müssen.
„Ebenso wie man zum kranken Menschen und zum kranken Tiere den Arzt ruft", beschrieb O. Appel 1923 seine Auffassung, „muss es in Zukunft möglich werden, auch beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten den Pflanzenarzt zu Rate zu ziehen, der in der Lage ist, die vorliegende Krankheit richtig zu beurteilen und der, soweit es sich um die wichtigsten und häufigsten Krankheiten handelt, auch die Anordnungen zu treffen vermag, die eine Heilung oder weitere Ausbreitung verhindern. Er muss ... auch vorbeugend wirken, etwa so, wie es in der menschlichen Medizin durch Maßnahmen der Hygiene erfolgt".
Davon ausgehend hat er dieses Konzept der Phytomedizin während seiner langjährigen Tätigkeit als Direktor der ab 1919 so bezeichneten „Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft" zur klassischen Entfaltung gebracht und damit selbst aktiv Wissenschafts- und Institutionengeschichte gestaltet (Sucker, 1998). Der Begriff „Phytomedizin“ wird erkenntnistheoretisch als Einheit von Phytopathologie und Pflanzenschutz bzw. der diese konstituierenden Teildisziplinen gedacht (s.u. vergl. Feldmann, 2004). Als deren „vereinende Wissenschaft" (Mühle, 1967) trägt die Phytomedizin in wissenschaftstheoretischer Hinsicht in vergleichbarer Weise wie die Termini „Humanmedizin“ und „Veterinärmedizin“ dem Spezifikum einer angewandten Wissenschaft Rechnung. Das Spezifikum besteht in der untrennbaren Einheit von Forschungsergebnis und Praxis. Die Prägung des Begriffes „Phytomedizin“ war eine Folge der „Ausdifferenzierung" (Stichweh, 1982) des „Fachgebietes Phytopathologie und Pflanzenschutz" (Staar und Reimuth, 1974), d. h. der Aufspaltung in viele Teildisziplinen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Im Ergebnis dessen verlor das Moment der für angewandte Wissenschaften notwendigen spezifischen Einheit von Theorie und Praxis zunächst immer mehr an Bedeutung. Diese Entwicklung ließ die „Forderung nach Zusammenfassung und Neuordnung unter einem wissenschaftlichen Leitgedanken laut werden" ((Staar und Reimuth, 1974)). Der Forderung kamen Wissenschaftler der Biologischen Reichsanstalt nach, wie z. B. 1919 der Entomologe und Begründer des Vorratsschutzes Fr. Zacher, 1923 O. Appel und 1937 der Phytopathologe H. Braun. Das historische Verdienst der Genannten besteht darin, die wissenschaftstheoretische Notwendigkeit der Zusammenführung der differenzierten Gebiete „Phytopathologie“ und „Pflanzenschutz“ als eine unabdingbare Grundlage für die weitere Entwicklung ihres Fachgebietes begriffen und zu deren Lösung beigetragen zu haben. Die Prägung des Begriffs „Phytomedizin“ war deshalb Ausdruck eines inzwischen erreichten hohen Reifegrades der Phytopathologie. Die Diskussion um das interdisziplinäre Fachgebiet Phytomedizin ist bis heute in ständigem Fluss (vgl. Grossmann, 1971, Feldmann, 2004). Die berufsständische Vertretung der vormals als „Pflanzenärzte“ und derzeit als „Phytomediziner“ bezeichneten Wissenschaftler übernimmt seit etwa 60 Jahren die Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft e.V.

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